Öffentliches Auftragswesen

Öffentliches Auftragswesen

Wir beraten alle Teilnehmer an öffentlichen Vergabeverfahren.

Während der gesamten Zeit, in der die Kanzlei tätig ist, haben wir einen außergewöhnlich reichen Erfahrungsschatz im Vergaberecht gesammelt.

Mehrjährige Praxis und umfassendes Wissen ermöglichen es uns, effektive und inhaltlich korrekte Hilfe im Bereich des Vergaberechts zu leisten.

Als Unterstützung im Bereich des öffentlichen Beschaffungsrechts:

  • vertreten wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer vor der Nationalen Berufungskammer und den regionalen Gerichten, die sich mit öffentlichen Aufträgen befassen;
  • wirken wir bei der Erstellung von Aufgabenbeschreibungen mit, konsultieren diese und geben Rechtsgutachten zu Maßnahmen ab, die von den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der von ihnen durchgeführten Verfahren ergriffen werden;
  • analysieren wir die vom Arbeitgeber erstellten Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen;
  • bieten wir unseren Mandanten umfassende juristische Dienstleistungen;
  • unterstützen wir Auftragnehmer bei der Prüfung von Angeboten und beigefügten Unterlagen auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und übernehmen die rechtliche Vertretung bei Kontakten mit Auftraggebern;
  • bieten wir Schulungen zur praktischen Anwendung der Vorschriften des Gesetzes an, mit besonderem Schwerpunkt auf den neuen Vorschriften des Gesetzes vom 11. September 2019. – Öffentliches Vergaberecht.

Sie haben uns vertraut: