Prozesse

Wir vertreten und verteidigen Mandanten im Rahmen von Strafverfahren.

Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrung in allen Arten von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in Rechtsstreitigkeiten (nicht nur vor Gericht) und der Vertretung und Verteidigung von Mandanten in Strafverfahren, insbesondere in Fällen von Wirtschafts- und Steuerdelikten.

Wir bieten professionelle Unterstützung in jeder Phase des Rechtsstreits, unter Berücksichtigung des Streitgegenstandes und der Besonderheiten und Anforderungen des Mandanten.

Strafrechtliche Angelegenheiten:

  • Wir führen eine detaillierte Analyse aller Aspekte des Falles durch, stellen die Möglichkeiten für die Entwicklung des Falles dar und empfehlen dem Mandanten die geeignetste Art und Weise, sich zu verteidigen (Verdächtiger/Beschuldigter) oder seine Interessen zu vertreten (Geschädigter/Nebenkläger);
  • Teilnahme an der Schlichtung mit anderen Verfahrensbeteiligten (sowohl als Vertreter des Verdächtigen/Beschuldigten als auch des Opfers/des Nebenklägers);
  • Wir vertreten unsere Mandanten im Vorverfahren, im Prozess und bei der Vollstreckung.

Wirtschaftliche Verfahren:

  • wir führen eine detaillierte Analyse aller Aspekte des Falles durch;
  • wir empfehlen dem Mandanten die geeignetste Art und Weise, den Anspruch zu verfolgen oder sich gegen die Ansprüche des Gegners zu verteidigen;
  • Teilnahme an der Mediation mit anderen Verfahrensbeteiligten und Ausarbeitung von Vergleichs- und Einigungsunterlagen;
  • wir vertreten Mandanten in Schiedsverfahren sowie in Verfahren vor allen ordentlichen Gerichten;
  • wir vertreten den Mandanten im Vollstreckungsverfahren.

Familienangelegenheiten:

  • Wir leisten wirksamen Beistand in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Scheidung, Trennung, Unterhalt, Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Betreuung minderjähriger Kinder (Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft, elterliche Sorge, Umgang);
  • wir vertreten unsere Mandanten in Fällen, in denen es um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nach der Scheidung geht, indem wir einvernehmliche Regelungen treffen und die vorteilhafteste und durchführbarste Vorgehensweise empfehlen;
  • Unterstützung, Beratung und Vertretung von Mandanten bei Vergleichsgesprächen und Mediationen;
  • unsere Experten verfügen auch über umfassende Erfahrung in Vormundschafts- und Sorgerechtsangelegenheiten;
  • Wir unterstützen unsere Klienten in Vormundschaftsfällen von der schwierigen Entscheidung, einen Antrag zu stellen, bis zur endgültigen Entscheidung und nehmen dann ihre Aufgaben als Vormund wahr;
  • Wir helfen beim Verständnis und bei der Durchführung des komplexen Adoptionsverfahrens sowie bei der Gründung einer Pflegefamilie und ihrem späteren Funktionieren.

Erbschaft:

Viele Menschen denken, dass sie sich erst nach dem Tod eines geliebten Menschen für das Erbrecht interessieren. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. In unserer Kanzlei helfen wir unseren Mandanten, ihre Angehörigen für den Fall des Todes eines potenziellen Erben abzusichern – durch ein ordnungsgemäß erstelltes und abgesichertes Testament.

  • wir helfen bei der Sicherung der Interessen des Unternehmens im Falle des Todes des Eigentümers/Anteilseigners – Einführung entsprechender Bestimmungen in Verträgen, Bestellung eines Nachfolgeverwalters;
  • Wir bieten der Familie des Verstorbenen und ihren Verwandten Rechtsbeistand in jeder Phase des Erbschaftsverfahrens – Bestätigung des Erbschaftserwerbs, Abgabe der entsprechenden Erbschaftserklärungen (Annahme, Ausschlagung), Erbschaftsaufteilung;
  • Wir vertreten unsere Kunden in vorbehaltenen Angelegenheiten, einschließlich der Bestimmung des Nachlasses.

Sie haben uns vertraut: