Bei negativen Entscheidungen führen wir das gesamte Berufungsverfahren durch.
Unsere Unterstützung in diesem Bereich umfasst unter anderem:
- Vorbereitung einer vorläufigen Bewertung der Risiken und Vorteile im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Dolmetschantrags
- Beantragung einer individuellen Auslegung, einschließlich der Vertretung vor der Steuerbehörde
- Vertretung der Mandanten vor dem Landesverwaltungsgericht und dem Obersten Verwaltungsgericht im Falle einer ungünstigen Entscheidung der Steuerbehörde